Verbot von Gasinstallationen und kohlebefeuerten Heizkesseln in neuen Gebäuden
Nach den neuen Rechtsvorschriften müssen neue Gebäude in der EU ab 2028 kohlenstofffrei sein. Das Verbot der Installation von Heizkesseln für fossile Brennstoffe gilt für öffentliche Gebäude ab 2028 und für private Gebäude wie Einfamilienhäuser ab 2030. Dies gilt auch für Wohnblocks von Bauträgern.
Stufenweise Nachrüstung für bestehende Gebäude
In dem Bemühen, Emissionen aus Gebäuden zu eliminieren, plant die EU eine stufenweise Nachrüstung für bestehende Gebäude bis 2040. Die endgültige Ausgestaltung der Vorschriften wird davon abhängen, wie die einzelnen Mitgliedstaaten sie an ihre eigenen Bedingungen und Gesetze anpassen.
Abschaffung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe
Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, dass sie spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung fossiler Brennstoffe beim Heizen und Kühlen entwickeln, wobei ein vollständiger Ausstieg aus Heizkesseln bis 2040 angestrebt wird.
Ende der Subventionen für Heizkessel für fossile Brennstoffe
Finanzielle Unterstützung für die Installation von Heizkesseln für fossile Brennstoffe als einzige Wärmequelle in neuen und bestehenden Gebäuden wird ab 2025 verboten sein. Staatliche und kommunale Programme werden den Ersatz von Heizkesseln für fossile Brennstoffe durch Gasheizungen als einziges Heizsystem nicht mehr bezuschussen.
Die EU-Heizungsvorschriften für Gebäude sind auf dem Weg zu einer Umweltrevolution, die Gas- und Kohleheizungen schrittweise abschafft. Mit der neuen Richtlinie werden strenge Normen für neue und bestehende Gebäude eingeführt, die für Eigentümer und Bewohner eine Herausforderung darstellen, aber auch einen Beitrag zum Kampf gegen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor leisten.